Fachbereich | Betreuungssrecht

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Unsere Gesellschaft wird immer älter, und eine Versorgung innerhalb bzw. durch die Familie nebst einvernehmlicher Regelung rechtlicher Belange werden immer schwieriger- auch hier ist anwaltliche Beratung unerlässlich, sei es im Falle der Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sei es im Falle der Vertretung in einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren.

Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Verfahrenspflegerin beim Vormundschaftsgericht Starnberg verfüge ich über umfangreiche

Praxiserfahrung und biete Ihnen neben qualifizierter Beratung im betreuungsrechtlichen Bereich persönlichen Beistand unter Einbeziehung der betroffenen, betreuungsbedürftigen Person. Sollten hierzu Hausbesuche vonnöten sein, nehme ich diese selbstverständlich gerne wahr.